Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Für die Unterscheidung dieser beiden Modellumschreibungen stützt sich der Regierungsrat auf sachliche Kriterien ab. Das Sportstudium dauert 8 Semester. Sportlehrkräfte, die ein weiteres Fach auf Sekundarstufe II unterrichten, haben jedoch zusätzlich noch eine pädagogische Ausbildung von zwei Semestern zu absolvieren. Dementsprechend besteht eine unterschiedliche Ausbildungsdauer. Des Weiteren werden – entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer – bei der Bewertung auch Kombinationen von Lehrberechtigungen von mehreren Fächern berücksichtigt.