GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich 2010, N 473 ff.; Urteil des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht [KGE VV] vom 18. Oktober 2006, 810 06 154). 2.2 Die drei Verfahren 810 12 275, 810 12 308 sowie 810 12 309 können aufgrund der Identität der sich stellenden Fragen antragsgemäss vereinigt, folglich im Rahmen eines Urteils beurteilt und entschieden werden. 3. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführer, welche nebst Sport auf Sekundarstufe II ein wissenschaftliches Fach auf Sekundarstufe I unterrichten, zu Recht in die Lohnklasse 10 eingereiht wurden bzw. werden.