G. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung halten die Parteien an ihren Anträgen vollumfänglich fest. Auf die weiteren Vorbringen und Begründungen der Parteien wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Das Kantonsgericht zieht i n E r w ä g u n g: