D. Gegen diese Entscheide des Regierungsrates erhoben A.____, B.____ und C.____ (Beschwerdeführer), weiterhin vertreten durch Michelle Wahl, Advokatin, am 17. September 2012 Beschwerde beim Kantonsgericht. Sie beantragten, es seien die Verfügungen der BKSD, die Entscheide des Regierungsrates sowie die Lohnabrechnungen vom August 2001 aufzuheben (Ziffer 1).