B. Im Rahmen der im Schulbereich per 1. August 2001 erfolgten Besoldungsrevision wurden unter anderem Lehrkräfte im Fachbereich Sport auf der Sekundarstufe II in die Lohnklassen 10 bis und mit 12 eingereiht. In der Folge hatten einige Lehrpersonen, darunter A.____, B.____ und C.____, gegen die als Verfügung ausgestaltete Lohnabrechnung des Monats August 2001 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (Regierungsrat) erhoben. Der Regierungsrat wies die Beschwerden ab.