://: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Regierungsratsbeschluss Nr. 0045 vom 10. Januar 2012 aufgehoben und das Amt für Migration Basel-Landschaft angewiesen, der Ehefrau des Beschwerdeführers, E.X.____, eine Aufenthaltsbewilligung und den beiden gemeinsamen Kindern, F.____ und G.X.____, je eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen. 2. Die Angelegenheit wird zur Neuverlegung der Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zurückgewiesen.