Aus der durch den Beschwerdeführer ins Recht gelegten, zur Halbjahresbilanz gehörenden Kassenaufstellung (Zeitraum 1. Januar 2012 bis 30. Juni 2012) seiner Arbeitgeberin, der K.____ GmbH, deren Gesellschafter der Beschwerdeführer ist, geht hervor, dass für den Beschwerdeführer monatlich ein Lohn von Fr. 5'806.30 vorgesehen ist („Lohn A.X.____“). Diese Position wird für sämtliche der sechs erfassten Monate aufgeführt. Die Kassenaufstellung der K.____ GmbH vermag den Lohn des Beschwerdeführers hinreichend zu belegen.