In seinen Vernehmlassungen vom 24. Mai 2012 und vom 1. Februar 2013 bestreitet der Regierungsrat namentlich, dass der Beschwerdeführer ein den benötigten Grundbedarf übersteigendes Einkommen erzielen könne. Des Weiteren sei trotz des von der Ehefrau des Beschwerdeführers eingereichten Arbeitsvertrags nicht sicher, dass sie über längere Zeit ein geordnetes Erwerbseinkommen generieren könne.