J. Am 23. Januar 2012 erhob A.X.____, wiederum vertreten durch Advokatin Trüeb, gegen den Regierungsratsbeschluss vom 10. Januar 2012 Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht) und beantragte, es sei der angefochtene Entscheid vollumfänglich aufzuheben und es sei das Gesuch um Familiennachzug für E.____, F.____ und G.X.____ gutzuheissen; dies unter o/e-Kostenfolge.