Zudem wolle er seine Schulden baldmöglichst begleichen. Ferner würde es eine finanzielle Erleichterung darstellen, wenn ihm die Ehefrau mit den Kindern in die Schweiz folgen könnte und nicht mehr zwei Haushalte finanziert werden müssten. Bereits die Aufnahme einer Teilzeitarbeit durch die Ehefrau in der Schweiz genüge überdies, um das Existenzminimum der Familie zu decken. Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht H. In seiner Vernehmlassung vom 31. Oktober 2011 beantragte das AfM die Abweisung der Beschwerde.