G. Gegen diese Verfügung erhob A.X.____, vertreten durch Stephanie Trüeb, Advokatin in Liestal, am 30. September 2011 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel- Landschaft (Regierungsrat). Dabei beantragte er, es sei die Verfügung des AfM vollumfänglich aufzuheben und das Gesuch um Familiennachzug für seine Ehefrau E.____ sowie die gemeinsamen Kinder, F.____ und G.____, gutzuheissen; unter o/e-Kostenfolge. Zur Begründung führte A.X.____ im Wesentlichen aus, in den letzten Jahren habe er seine finanziellen Pflichten in der Schweiz nur geringfügig verletzt. Zudem wolle er seine Schulden baldmöglichst begleichen.