D. Am 17. Dezember 2010 stellte A.X.____ beim Amt für Migration Basel-Landschaft (AfM) ein Gesuch um Familiennachzug für seine Frau E.____ und die beiden gemeinsamen Söhne. E. Mit Schreiben vom 24. Mai 2011 wurde A.X.____ wegen seiner Schulden in beträchtlicher Höhe und mehrmaliger strafrechtlicher Verurteilungen durch das AfM verwarnt. Dabei wurde er aufgefordert, sich an die hiesigen Gesetze und die hiesige Ordnung zu halten.