A. Der aus Serbien stammende, 1965 geborene A.X.____ reiste 1993 in die Schweiz ein. Im selben Jahr wurde ihm die Aufenthaltsbewilligung erteilt, 1994 zog er seine damalige Ehefrau, B.X.____, mit den drei gemeinsamen Kindern nach. Im Jahre 2000 erteilte man A.X.____ sodann die Niederlassungsbewilligung. B. Am 26. April 2006 wurde A.X.____ durch das Bezirksstatthalteramt C.____ wegen Drohung und einfacher Körperverletzung gegenüber seiner Ehefrau zu 30 Tagen Gefängnis bei bedingtem Vollzug verurteilt. Am 7. März 2005 wurde die Ehe von A.X.____ und B.X.____ in Serbien sowie mit Urteil vom 26. März 2009 durch das Bezirksgericht D.__