://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'400.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung gehen die Verfahrenskosten zulasten der Gerichtskasse. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Vizepräsident Gerichtsschreiber Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht