Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht der "Turnaround" kurz bevorsteht. Die Sozialhilfebehörde hat eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen: Eine Unterstützung ist möglich, wenn die wirtschaftliche Selbständigkeit aufgrund der selbständigen Erwerbstätigkeit realistisch ist. Wenn die Wahrscheinlichkeit der wirtschaftlichen Selbständigkeit bei einem Anstellungsverhältnis grösser ist, hat die Sozialhilfebehörde zu verfügen, dass ein Anstellungsverhältnis eingegangen werden muss, widrigenfalls die Unterstützung herabgesetzt wird (vgl. SKOS-Richtlinien, Kapitel H.7;