4.1 Die SKOS-Richtlinien sowie das Handbuch Sozialhilferecht des Kantons Basel- Landschaft sehen bei bestehender selbständiger Erwerbstätigkeit als Voraussetzung für eine Unterstützung die Bereitschaft der sozialhilfeabhängigen Person vor, innert nützlicher Frist eine fachliche Überprüfung vornehmen zu lassen, ob die Voraussetzungen für das wirtschaftliche Überleben des Betriebes gegeben sind. Dazu wird der Beizug von Fachpersonen (z.B. Adlatus Schweiz, Vereinigung von Fachexperten und ehemaligen Führungskräften aus Wirtschaft und Industrie) oder Fachverbänden empfohlen.