Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.2 Im vorliegenden Verfahren strittig ist der Gehalt von Ziffer 3 der Verfügung der Sozialhilfebehörde vom 14. November 2011, wonach innerhalb einer definierten Zeitdauer durch eine externe Fachperson überprüft werde, ob die wirtschaftliche Selbständigkeit aufgrund der selbständigen Erwerbstätigkeit realisiert werden könne.