Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrfachen Fahrens trotz Führerausweisentzugs die öffentliche Sicherheit und Ordnung in erheblicher Weise gefährdet worden sei. Eine Wegweisung des Beschwerdeführers sei unter dem Aspekt der öffentlichen Interessen und im Hinblick auf die strenge Praxis des Bundesgerichts im Zusammenhang mit Drogendelikten (vgl. E. 7.2) gerechtfertigt.