H. Gegen diese Verfügung erhob A.____, vertreten durch Advokat Dr. Roland Winiger, am 15. Mai 2012 Beschwerde beim Regierungsrat Basel-Landschaft (Regierungsrat). Es wurde beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Aufenthaltsbewilligung sei zu verlängern. Eventualiter sei eine Verwarnung auszusprechen und subeventualiter sei eine Aufenthaltsbewilligung mit Auflage zu erteilen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit Beschluss vom 14. August 2012 bestätigte der Regierungsrat die Verfügung des AfM vom 3. Mai 2012 betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung und wies die Beschwerde vom 15. Mai 2012 ab.