F. Am 18. Januar 2012 verurteilte das Kantonsgericht J.____ A.____ zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. A.____ hatte sich im Zeitraum vom 30. September 2009 bis 16. September 2010 des mehrfachen Verbrechens gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG) vom 3. Oktober 1951, des mehrfachen Anstalten treffens zu Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und des mehrfachen Fahrens trotz Entzug des Führerausweises schuldig gemacht.