von einer Zuweisung an die Sekundarschule D.____ betroffenen Schülerinnen und Schülern bereits möglichst klein gehalten haben. Dass sie davon abgesehen haben, die Klassengrössen in E.____ weiter zu erhöhen oder eine zusätzliche Klasse zu bilden, ist mit Blick auf das bereits angeführte öffentliche Interesse an ausgeglichenen Klassenbeständen bzw. die Optimierung der Klassengrössen innerhalb der Sekundarschulkreise wie auch dem Anliegen, Plätze für allfällige Repetenten oder Neuzuzüger freizuhalten, nicht zu beanstanden.