Danach nehmen die Schulleitungen der Sekundarschulstandorte gemeinsam die Klassenbildung für den Sekundarschulkreis vor (Abs. 1). Sie bestimmen, welche Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der optimalen Klassengrösse welchem Schulstandort zugewiesen werden (Abs. 2). Für die Zuteilung sind der Zeitbedarf für den Schulweg (lit. a), die Beschaffenheit des Schulweges (lit. b) sowie persönliche Gründe (lit. c) zu berücksichtigen (Abs. 3).