Die Zusammenarbeit innerhalb der Schulkreise betreffe schwergewichtig die gemeinsamen Klassenbildungen unter Einhaltung der Richtzahlen. Dies habe zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler bei der Klassenbildung innerhalb ihres Schulkreises in eine der Sekundarschulen eingeteilt würden (vgl. Vorlage an den Landrat betreffend Grundsatzbeschlüsse zur Festlegung der Sekundarschulkreise und der Sekundarschulstandorte [2009/181] vom 16. Juni 2009 S. 46).