__ besuche, höher zu gewichten als das Interesse der Regierung, Schulklassen einsparen zu können. Sodann rügen die Beschwerdeführer, dass mit dem Freihalten von Plätzen für Neuzuzüger eine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber den Kindern von Alteingesessenen verbunden sei. Gemäss dem angefochtenen Entscheid müsse der Umstand, dass Neuzuzüger sich noch in die neue Wohngemeinde eingewöhnen müssten, bei der Schulzuweisung als ausschlaggebender Grund berück-