6.1 Die Beschwerdeführer machen im Weiteren geltend, dass kein öffentliches Interesse an der Zuweisung von C.____ an die Sekundarschule D.____ erkennbar sei. An der Sekundarschule E.____ seien noch 5 bis 6 Plätze frei und es müsste somit keine zusätzliche Klasse in E.____ gebildet werden. Auch sei der Bestand der Klasse in D.____, welche 20 Schüler umfasse und welche C.____ momentan besuche, nicht gefährdet. Ausserdem sei die Tatsache, dass bereits ein älteres Geschwister die Sekundarschule in E.____ besuche, höher zu gewichten als das Interesse der Regierung, Schulklassen einsparen zu können.