4.3 Wie der Regierungsrat im angefochtenen Entscheid zutreffend festhält, bestand bereits unter den altrechtlichen, vor Inkrafttreten der Änderungen der Bildungsgesetzgebung in den Jahren 2010 und 2011 geltenden Bestimmungen weder ein Anspruch auf einen Schulbesuch in der Wohngemeinde noch ein Anspruch darauf, dass Geschwister dieselbe Sekundarschule besuchen können (vgl. Urteil des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht [KGEVV], vom 18. Februar 2009 [810 08 299] E. 5.2.4 und E. 8.5.2). Zwar mag mit der fraglichen Revision des Bildungsrechts eine faktische Änderung insofern eingetreten sein, als vor der