_ hätten zugewiesen werden müssen. Um deren Anzahl so klein als möglich zu halten, seien den Klassen in E.____ über die gesetzliche Richtzahl hinaus jeweils 24 Schülerinnen und Schüler zugewiesen worden. Es seien diejenigen in E.____ wohnhaften Schülerinnen und Schüler ausgewählt worden, denen eine Zuweisung nach D.____ - gemessen an objektiven Kriterien - am ehesten zumutbar gewesen sei. Im Fall des Sohnes der Beschwerdeführer sei das Amt für Volksschulen zu Recht davon ausgegangen, dass der Schulweg zumutbar sei und keine persönlichen Gründe gegen den strittigen Zuweisungsentscheid sprechen würden.