A. Mit Schreiben der Schulleitung der Sekundarschule E.____ vom 27. März 2012 wurden die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der künftigen Sekundarschulklassen informiert, dass mindestens 12 Schülerinnen und Schüler der jetzigen 5. Primarschulklassen aus E.____/F.____ im Rahmen der Klassenbildung für das Schuljahr 2012/2013 dem Sekundarschulstandort D.____ zugewiesen werden müssten. Die Erziehungsberechtigten wurden angefragt, ob sie einverstanden seien, dass ihr Kind die Sekundarschule D.____ besuche. Sofern dies nicht der Fall sei, ersuche man um Mitteilung von allfälligen persönlichen Gründen, welche gegen eine Zuweisung an die Sekundarschule D.__