Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 6. Das Verfahren vor dem Kantonsgericht ist kostenpflichtig und die diesbezüglichen Kosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt (§ 20 Abs. 1 und 3 VPO). Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'400.-- gehen somit zu Lasten des Beschwerdeführers und werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 2'100.-- verrechnet. Der zuviel bezahlte Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 700.-- wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.