Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg, Verwaltungsgerichtshof, vom 1. Dezember 2009 [603 09 25], FZR 2009, S. 258, E. 5d). Entscheidend ist somit nach dieser Rechtsprechung alleine, ob die Rechtsstellung des Verfügungsberechtigten von stabiler und dauerhafter Natur und damit vergleichbar mit jener eines Eigentümers ist.