Die Frage nach der Qualifikation des Betriebes C.____ als Teil eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist vorliegend deswegen von Relevanz, weil die im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung angeordnete Zuweisung von bestimmten Grundstücken zu jeweiligem Alleineigentum einer landwirtschaftsrechtlichen Bewilligung bedarf, wenn die zum Betrieb gehörigen landwirtschaftlichen Grundstücke als Bestandteile eines landwirtschaftlichen Gewerbes zu qualifizieren sind.