_ gestanden hatte, im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung den Ehegatten jeweils zu Alleineigentum zu und erteilte dem Grundbuchamt Z.____ entsprechende Mutationsanweisungen. Mit dieser Aufteilung wurden der Ehefrau die Wohn- und Ökonomiegebäude mit Umschwung überlassen, währenddem der Ehemann die restlichen Parzellen des Hofes zur landwirtschaftlichen Nutzung zugesprochen erhielt. Der von ihnen ebenfalls bewirtschaftete D.____hof in Y.____ mitsamt den dazu gehörenden Parzellen (Parzellen Nrn. […]) wurde gleichzeitig im Alleineigentum des Ehemannes belassen.