Verfüge die Unternehmung bei der Gesuchstellung noch über keine Betriebsnummer, so erhalte sie mit der Bewilligung durch den Kanton eine Betriebsnummer zugeteilt (lit. a). Habe eine Firma mehrere Niederlassungen, so sei für jeden Standort eine Entsorgungsbewilligung nötig, sofern an diesen Standorten Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegen genommen würden (lit. b). Betreibe eine Firma eine mobile Entsorgungsanlage, so brauche sie das Einverständnis aller Kantone, in denen die Anlage eingesetzt werde. Als Basis diene die Entsorgungsbewilligung