A. Am 7. Juni 2012 schrieb die Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft die Arbeiten "Reinigung Sammlerschächte mit Rückfüllung/Totalentleerung" in drei Losen im Rahmen des offenen Verfahrens aus. Mit Entscheid vom 24. Juli 2012 erteilte sie der B.____ AG für sämtliche drei Lose den Zuschlag. Am 8. August 2012 begründete die Bau- und Umweltschutzdirektion den Zuschlag in einem erweiterten Entscheid gegenüber der nicht berücksichtigten A.____ AG.