im vorliegenden Verfahren wird ein Stundenansatz von Fr. 100.-- für Volontärinnen und Volontäre als angemessen erachtet. Aus dem Gesagten resultiert für die Verfahren 810 12 220 und 810 12 231 ein Gesamthonorar (inkl. 2 Stunden Hauptverhandlung) von Fr. 5'652.40 (0.83 Stunden à Fr. 180.--, 11 Stunden à Fr. 200.00, 26.67 Stunden à Fr. 100.--), zuzüglich Auslagen von Fr. 217.30. Daraus ergibt sich ein aus der Gerichtskasse auszurichtendes Honorar für das vorliegende Verfahren von Fr. 2'826.20 (inkl. 8% MWST).