__ gefährdet sei, zumal die Beschwerdeführerin auch angefangen habe, die Kinder zu schlagen. Das Schulheim G.____ rät in seinem Bericht vom 27. Mai 2014 zum jetzigen Zeitpunkt von einer Rückkehr der beiden Kinder zu der Beschwerdeführerin dringend ab. Die bestehende gut strukturierte und enge Zusammenarbeit (Mutter, Beistand, Wohngruppe, Schule und Therapie) sowie die klaren institutionellen Rahmenbedingungen würden eine positive Entwicklung von F.____ und D.____ begünstigen. Das Schulheim biete ihnen einen sicheren Schulheimrahmen, um sich altersgemäss entwickeln und aufwachsen zu können. Bei einer Rückkehr zu der Mutter wäre das Wohl der beiden Kinder stark gefährdet.