_ den stabilen Rahmen, von dem beide Kinder offensichtlich profitieren würden. R.____, Sozialpädagogische Familienbegleitung, hält in ihren Berichten vom 19. Mai 2014 und vom 26. Mai 2014 fest, dass sie die Beschwerdeführerin seit Mitte Februar 2014 während ihrer Besuche mehrmals zu Hause begleitet habe. Dabei habe sie feststellen können, dass die Beschwerdeführerin in der Erziehung mittlerweile einige Regeln anwenden und versuchen würde, konsequenter zu handeln. Sofern es keine Probleme gebe, sei sie sehr liebevoll und gebe den Kindern emotionale Zuneigung. Sobald die Kinder jedoch nicht mehr gehorchen würden, werde sie ungeduldig, sehr schnell laut und könne dabei verletzend sein.