Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht gestellt, dass das Wohl der Kinder weiterhin im Auge behalten werde. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung führt die Beschwerdeführerin aus, sie habe Aussicht auf eine Festanstellung und wolle ein Arbeitspensum von 100% erreichen. Sie sei ruhiger geworden und werde ihre Arbeit und die Kinderbetreuung alleine mit ihrem Lebenspartner und einem Kinderhort bewältigen. Sie brauche keine Sozialpädagogische Familienbegleitung und auch keine psychologische Unterstützung. Die Beschwerdeführerin fügt an, sie sei zwar ab und zu “ausgerastet“, es habe aber immer einen Grund dafür gegeben.