6.3 Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass sie ihrerseits an der Beschwerde festhalte. Sie habe sich an alle Auflagen gehalten, habe die Familienbegleitung im Schulheim G.____ regelmässig besucht und sich zudem bereit erklärt, die Dienste der Sozialpädagogischen Familienbegleitung bei sich zu Hause einmal pro Woche in Anspruch zu nehmen. Zudem habe sie sich mit der schulischen Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst einverstanden erklärt. Die Beschwerdeführerin sei bereit, auch weiterhin die empfohlene intensive Sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Massnahme sei auch sicher-