Allen vorliegenden Fachberichten ist übereinstimmend zu entnehmen, dass F.____ und D.____ aufgrund ihrer Defizite im schulischen wie auch im sozialen Bereich auf eine enge und professionelle Betreuung angewiesen waren. Aus den Berichten lässt sich der Eindruck gewinnen, dass die Erziehung der beiden Kinder die Beschwerdeführerin überfordert und sie oft ausfallend und aufbrausend reagiert hat, was wiederum zu einer starken Verunsicherung und Einschüchterung der Kinder führte. Eine derart unausgeglichene Beziehung hat das Wohl von F.____ und D.____ gefährdet und ist für die emotionale sowie soziale Entwicklung der bereits vorbelasteten Kinder nicht zuträglich gewesen.