Die Besuche zwischen ihr und ihren beiden Kindern waren jeweils sehr stark vom Gemütszustand der Beschwerdeführerin beeinflusst, was bei den Kindern zusätzliche Unruhe und Stress bewirkte, da sie sich immer auf die Launen ihrer Mutter einstellen mussten. Nach den Besuchen bei der Beschwerdeführerin werden beide Kinder als oft sehr aufgedreht und frech beschrieben (vgl. Rechenschaftsbericht des ehemaligen Beistands vom 28. November 2011). Die Beschwerdeführerin zeigte sich gemäss dem Zwischenbericht des Beistands vom 25. Juni 2010 anfangs auch einverstanden mit der Umplatzierung in das Schulheim G.____. Allen vorliegenden Fachberichten ist übereinstimmend zu entnehmen, dass F.__