Seither würden die beiden Kinder alleine im Wohnheim leben. In Bezug auf die Heimorganisation bemängelte der Beistand, dass für F.____ und D.____ kein regelmässiger Besuchsrechtsturnus mit der Kindsmutter, dem Kindsvater und den Grosseltern bestehe. Ebenso sei die Durchsetzung von Abmachungen und Regeln im Wohnheim sehr inkonsequent und hänge strak von den jeweiligen Betreuern ab. Schliesslich würde die Kommunikation zwischen dem Wohnheim und der Schulleitung bzw. dem Kindergarten von D.____ und F.____ nicht funktionieren und es sei zu Beschwerden über die Unzuverlässigkeit des Wohnheims gekommen.