4.2 Die Beschwerdegegnerin begründet ihren Entscheid im Wesentlichen damit, dass eine Umplatzierung auch im Hinblick auf die Meldungen der Kindsmutter, in welchen sie angebliche Missstände in der Grossfamilie J.____ aufzeige, angezeigt sei. Auch der Beistand befürworte Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht die Umplatzierung in ein Schulheim, da dies für die Weiterentwicklung der beiden Kinder unbedingt notwendig sei. Es sei zudem wichtig, dass die beiden Brüder weiterhin zusammenbleiben können.