3.2 Dem Zwischenbericht des Beistands der beiden Kinder vom 25. Juni 2012 ist zu entnehmen, dass am 31. Mai 2012 im Schulheim G.____ ein Aufnahmegespräch stattgefunden hat, an welchem neben der Kindsmutter auch die beiden Kinder anwesend gewesen sind. F.____ und D.____ hätten sich dabei spontan für einen Eintritt in das Schulheim G.____ ausgesprochen. Vorgängig seien die beiden Kinder im Rahmen einer Schnupperwoche im Schulheim G.____ gewesen, was ihnen sehr gefallen habe. F.____ und D.____ haben sich demzufolge vor Erlass des angefochtenen Entscheids mit der Umplatzierung in das Schulheim G._