M. An der heutigen Parteiverhandlung nehmen die Beschwerdeführerin mit ihrer Vertreterin und der beigeladene Vater von D.____ teil. Die KESB wird von K.____ vertreten. Das Kantonsgericht befragt die Parteien sowie die als Auskunftspersonen vorgeladenen I.____, Beistand, und L.____, Gesamtleiter des Schulheims G.____. Die Parteien halten nachfolgend vollumfänglich an ihren bereits schriftlich gestellten Anträgen fest. Im Anschluss führt das Kantonsgericht eine geheime Urteilsberatung durch. N. Auf die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften und in der heutigen Verhandlung wird, soweit erforderlich, in den Urteilserwägungen eingegangen.