K. Mit Verfügung vom 27. Juni 2014 wurde die Sistierung des Verfahrens aufgehoben. Die Beschwerdeführerin, vertreten durch Doris Vollenweider, reichte mit Eingabe vom 4. Juli 2014 ihre Stellungnahme ein und hielt dabei an ihrer Beschwerde gegen die Umplatzierung und gegen die Bestätigung des Obhutsentzugs fest und beantragte, dass die Kinder unter die Obhut der Beschwerdeführerin zu stellen seien.