I. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2013 beantragte die KESB nach Absprache mit der Beschwerdeführerin die Aufrechterhaltung der Sistierung bis 30. Juni 2014, da noch weitere Abklärungen durchgeführt und Berichte eingeholt würden. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2013 wurde die Sistierung des Verfahrens antragsgemäss bis 30. Juni 2014 verlängert.