H. Anlässlich der Vorverhandlung vom 2. Juli 2013 wurde das Verfahren mit Einverständnis der Parteien bis 31. Dezember 2013 sistiert und die KESB erklärte sich bereit, die Fremdplatzierung per Januar 2014 aufzuheben und die elterliche Obhut über F.____ und D.____ wieder an die Kindsmutter zu übertragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt seien: Die Mutter besuche 14-täglich die Familienberatung des Schulheims G.____ bis Ende 2013 und das Schulheim G.____ empfehle die Rückplatzierung. Die Mutter akzeptiert die vom Schulheim G.__