G. Mit Eingabe vom 29. Mai 2013 orientierte die KESB das Kantonsgericht über den Stand der Angelegenheit und hielt fest, dass ihrerseits noch gewisse Zweifel bestehen würden, dass die Kindsmutter das für die Kinder benötigte enge Setting und die Stabilität gewährleisten könne. Gestützt auf diese Eingabe wurde mit Verfügung vom 3. Juni 2013 die Sistierung des Verfahrens aufgehoben und eine Vorverhandlung angeordnet.