Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht des- und Erwachsenenschutzbehörde B.____ (KESB) gelangen würde, um Vorschläge bezüglich des weiteren Vorgehens betreffend Mitwirkung der Beschwerdeführerin zu unterbreiten. Mit Verfügung vom 25. Januar 2013 wurde der KESB das Protokoll der Parteiverhandlung vom 12. Dezember 2013 zugestellt, um die Vorschläge bezüglich des weiteren Vorgehens aufzuzeigen.